Die Umweltplakette
Zum Jahresbeginn 2008 wurden in einigen deutsche Städte so genannte Umweltzonen eingerichtet, weitere Städte planen die Ausweisung solcher Zonen für die Zukunft. Mit der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, besser bekannt als «Feinstaub-Verordnung», haben die Behörden die Möglichkeit, bei hoher Schadstoffbelastung der Luft Umweltzonen auszuweisen und in diesen ein begrenztes oder umfassendes Fahrverbot zu verhängen. In diesen Bereichen werden dann nur noch Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe fahren dürfen.
Welche Umweltplakette für Ihr Fahrzeug?
Es gibt die Feinstaubplakette in drei verschiedenen Farben. Je nachdem, welche Stufe des Fahrverbots verhängt wird, dürfen dann z. B. nur grüne und gelbe Plaketten in eine Umweltzone einfahren.
Welche Plakette Ihr Fahrzeug erhalten kann, ermitteln Sie am einfachsten mit dem Online-Rechner der KÜS. Sie brauchen dazu lediglich Ihre Fahrzeugpapiere, um die entsprechenden Schlüsselnummern ablesen zu können.
Keine Plakettenpflicht
Ganz wichtig: Es gibt keine Plakettenpflicht! Wer jedoch mobil sein will, wer in den möglicherweise entstehenden Umweltzonen fahren will oder fahren muss, wird eine Feinstaubplakette an der Frontscheibe ankleben müssen. Sie erhalten sie natürlich auch beim KãS-Team in Freising.