UVV-Prüfungen

Unfallverhütungsvorschriften

Die Prüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften richten sich im Wesentlichen nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften. Geräte, die nach diesen Vorgaben geprüft werden müssen, sind zum Beispiel Hebebühnen, kraftbetriebene (elektrische) Tore, Gabelstapler und Werkstattkrane.

Diese «UVV-Prüfungen» sind also hauptsächlich für Werkstätten und Betriebshöfe interessant und vor allem wichtig. Die Werkstattleiter können durch die regelmäflige Durchführung der Prüfungen schwere Unfälle durch technisches Versagen vermeiden.

Ja nach Wunsch des Betriebes, in dem diese Untersuchungen fällig sind, führen wir diese auch auflerhalb der regulären Geschäftszeiten durch, um die von Betrieb durchzuführenden Arbeiten nicht unnötig zu stören oder aufzuhalten.